Akademische Titel
Bis heute gelten in Österreich akademische Titel und Berufsbezeichnungen als Teil des Namens, auch wenn sie das rechtlich gesehen nicht sind.
Böse Zungen behaupten, dass die österreichische Vernarrtheit in akademische Titel und Berufsbezeichnungen mit dem sogenannten Adelsaufhebungsgesetz von 1919 ihren Anfang nahm, mit welchem nach Ende des ersten Weltkrieges und der österreichisch-ungarischen Monarchie das Recht zur Führung des Adelszeichens “von”, von Prädikaten ("Edler", "Durchlaucht" und "Hoheit"), und adeligen Beinamen und Standesbezeichnungen (Ritter, Freiherr, Graf, Fürst, Herzog) abgeschafft wurde.
Was jedoch ausdrücklich nicht unter die aufgehobenen Titel fiel, waren die den öffentlichen Angestellten verliehenen staatlichen Amtstitel (insbesondere jene der "höheren Rangklassen"), wie etwa die Titel "Hofrat", "Regierungsrat", die Bezeichnung "Professoren" für Lehrende der der Hoch- und Mittelschulen oder jene der Beamten der Handels- und Gewerbekammern.
Es blieb also nach der Abschaffung des Adels das Führen von Amtstiteln und akademischen Titeln die einzige Möglichkeit, Bildung und Status bereits in der Anrede sichtbar zu machen.
In Österreich besteht das Recht, akademische Titel zu führen und etwa in Ausweise eintragen zu lassen, nicht jedoch die Pflicht. Titel und Berufsbezeichnungen haben hier jedoch durchaus noch einen Stellenwert. Es gilt manchen als provokativ, ja fast beleidigend, Titel und Berufsbezeichnungen in der Anrede oder der Nennung zu "unterschlagen". Die Ausnahme machen dabei die akademischen Titel eines/r Bachelors und Masters, die üblicherweise zwar schriftlich verwendet werden, in der mündlichen Ansprache aber praktisch nicht vorkommen. Die Verwendung der Titel "Herr/Frau Magister" ist in schriftlicher und mündlicher Form sehr weit verbreitet, beinahe selbstverständlich ist dies ab dem Doktorgrad "aufwärts".
Auch Vorsitzende öffentlicher Einrichtungen (etwas abgestuft nach Größe und Bedeutung) werden in Tirol mit ihren jeweiligen Funktionstiteln angesprochen und angeschrieben, etwa "Herr/Frau PräsidentIn" der Wirtschafts- oder Arbeiterkammer oder eines Gerichts, "Herr/Frau DirektorIn" einer Schule oder eines Bankinstituts.
Wir raten deshalb Neo-TirolerInnen, die sich erstmals in Tirol um eine Arbeitsstelle bewerben, immer, eventuelle Titel und Berufsbezeichnungen künftiger Vorgesetzter zu recherchieren und zumindest schriftlich in der Anrede zu verwenden!
Passend dazu ist die im kollektiven österreichischen Gedächtnis verhaftete Geschichte einer bewaffneten Geiselnahme im Hochsicherheitsgefängnis "Stein", als ein bewaffneter Ausbruchsversuch, bei dem es zu einer Geiselnahme gekommen war, vom damaligen Wiener Polizeipräsidenten Josef Holaubek mit den legendären Worten "Kumm‘ ausse, I bin‘s, dein Präsident" unblutig beendet werden konnte. In einem Interview hat Josef Holaubek dieses berühmte Zitat später richtiggestellt. Er habe lediglich gesagt: "Ich bin's der Präsident", denn er sei ja schließlich mit den Insassen nicht per "du" gewesen.