Ankommen
Staatsangehörigen anderer EU-Staaten, der EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie Schweizer:innen steht der österreichische Arbeitsmarkt grundsätzlich offen.
Deutlich anspruchsvoller hingegen sind die Vorschriften für die Einreise, Niederlassung und den Arbeitsmarktzugang für Personen aus Drittstaaten. Sie als Unternehmen oder Hochschule müssen sich jedoch nicht alleine mit diesen komplexen Vorgaben "herumschlagen".
Wir unterstützen Sie sehr gerne gemeinsam mit unserem Netzwerk, kommen Sie auf uns zu! Unser Service ist für Sie und Ihre Mitarbeiter:innen kostenlos.