Welcome Service Tirol

Der Welcome Service Tirol ist die erste Anlaufstelle für Tiroler Unternehmen und Hochschulen sowie ihre internationalen, hochqualifizierten Arbeitskräfte.

© Standortagentur Tirol

Arbeiten in Tirol

Sollen Fachkräfte oder andere hochqualifizierte Personen – alleine oder mit Familie – aus dem Ausland nach Tirol ziehen, um hier zu leben und zu arbeiten, gilt es den formal-rechtlich richtigen Weg einzuschlagen.

Zur Zuwanderung von Staatsangehörigen der EU-Staaten, EWR-Staaten oder der Schweiz vgl. „Einreise EU/EWR/Schweiz.

Möchte jemand aus einem Drittstaat zuwandern und in Österreich leben und arbeiten, sind dafür in der Regel die Beantragung und der Erhalt entsprechender Rechtstitel erforderlichHäufig ist die „Rot-Weiß-Rot Karte“ das richtige Mittel der Wahl. Mit dieser wurde ein Titel für Drittstaatsangehörige geschaffen, der sowohl zum Aufenthalt in Österreich berechtigt als auch zur Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber (für die Einreise kann zudem ein Visum notwendig sein).

Insbesondere folgende Rot-Weiß-Rot Karten stehen für Drittstaatsangehörige, die ein Jobangebot eines Unternehmens in Österreich haben, zur Verfügung:

  • Rot-Weiß-Rot-Karte für Besonders Hochqualifizierte
  • Rot-Weiß-Rot-Karte für Fachkräfte in Mangelberufen
  • Rot-Weiß-Rot-Karte für Sonstige Schlüsselkräfte
  • Rot-Weiß-Rot-Karte für Studienabsolventinnen und -absolventen
  • Rot-Weiß-Rot- Karte für Stammmitarbeiter:innen

Die Rot-Weiß-Rot-Karte ist bis zu zwei Jahren gültig, es besteht aber unter gewissen Vorausetzungen die Möglichkeit zur Verlängerung bis hin zu einem unbefristeten Aufenthalt (kommen Sie gerne auf uns zu, wenn Sie nähere Informationen wünschen). Neben der Rot-Weiß-Rot-Karte gibt es weitere Aufenthaltstitel, die für den länger- oder langfristigen Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen geeignet sind. Beispiele dafür sind die „Niederlassungsbewilligung Forscher“, die „Rot-Weiß-Rot-Karte Plus“, die „Blaue Karte EU“, der Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ oder der Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“. Für temporäre Aufenthalte zu bestimmten Zwecken besteht etwa die Möglichkeit, eine Aufenthaltsbewilligung zu erlangen.

Drittstaatsangehörige Fachkräfte und andere Personen, die Familienangehörige von EU-, EWR-Bürger:innen oder Schweizer:innen sind, benötigen keinen formellen Aufenthaltstitel, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Dies ist jedoch immer individuell zu prüfen und auch hier ist eine Reihe von Vorschriften einzuhalten.

Ob eine Antragstellung aussichtsreich ist und welche Antragsform zu wählen ist, ist immer im konkreten Einzelfall zu beurteilen. Auch für Familienangehörige ist stets abzuklären, welche rechtlichen Schritte für diese erforderlich sind. 

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie beispielsweise auch bei Work in Austria/Austrian Business Agency (ABA). Das Thema ist jedoch sehr komplex und wir empfehlen Ihnen fachkundige, individuelle Beratung beizuziehen.

Sehr gerne stehen wir Ihnen mit unserem Netzwerk kostenlos zur Verfügung, kommen Sie einfach auf uns zu!