Welcome Service Tirol

Der Welcome Service Tirol ist die erste Anlaufstelle für Tiroler Unternehmen und Hochschulen sowie ihre internationalen, hochqualifizierten Arbeitskräfte.

© Standortagentur Tirol

Einreise, Aufenthalt & Arbeit

Die gesetzlichen Vorgaben zu Einreise, Aufenthalt und Arbeitsaufnahme in Österreich sind vielschichtig. 

Für Staatsangehörige von EU-/EWR-Staaten sowie der Schweiz ist der Zuzug nach Österreich in Verbindung mit einer Anstellung in Österreich aus aufenthaltsrechtlicher Sicht eher unkompliziert. Dennoch sind auch hier bestimmte rechtliche Vorgaben einzuhalten, zu welchen im Falle von Unklarheiten Beratung in Anspruch genommen werden sollte.

Für Personen aus Drittstaaten gelten hingegen von vornherein deutlich komplexere rechtliche Rahmenbedingungen. Wir empfehlen diesen, sich frühzeitig zu informieren und sich jedenfalls individuell beraten zu lassen, um den Prozess bestmöglich zu gestalten.

Ob erste Orientierung oder konkretes Anliegen: Wir sind für Sie da und unterstützen Sie gerne! Eine persönliche Beratung hilft dabei, den Überblick zu behalten und die richtigen Schritte zu setzen. Entweder können wir direkt helfen oder wir nennen Ihnen spezialisierte Beratungsstellen, an die Sie sich kostenlos wenden können. Auch unser Service ist für Sie kostenlos!

Einreise, Aufenthalt & Arbeit
Zuzug aus EU/EWR/Schweiz

Auch für EU-, EWR-Bürger:innen und Schweizer:innen bestehen aufenthaltsrechtliche Vorschriften.

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Zuzug aus Drittstaaten

Kostenlose Beratung durch Expert:innen erleichtert das Verständnis rechtlicher Voraussetzungen.

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Anerkennung von Qualifikationen

Bestimmte Berufe in Österreich sind gesetzlich geregelt und können eine Anerkennung erfordern.

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