Welcome Service Tirol

Der Welcome Service Tirol ist die erste Anlaufstelle für Tiroler Unternehmen und Hochschulen sowie ihre internationalen, hochqualifizierten Arbeitskräfte.

© Standortagentur Tirol

Gesundheit

Das medizinische Angebot ist in Tirol auf einem außergewöhnlich hohen Niveau und bietet eine exzellente Versorgung in allen medizinischen und therapeutischen Fachgebieten.

 

 

Sozialversicherung in Österreich

Die Dachorganisation der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherungen Österreichs ist der Dachverband der Sozialversicherungsträger. Unter diesem sind die fünf österreichischen Sozialversicherungsträger versammelt: Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahn und Bergbau (BVAEB), die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS), die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA).

Krankenversicherung

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) ist die größte soziale Krankenversicherung in Österreich, bei der etwa 82 Prozent der Bevölkerung versichert sind. Ihre Leistungen umfassen insb. Gesundheitsleistungen, also ärztliche und therapeutische Versorgung bei niedergelassenen Mediziner:innen und Therapeut:innen mit Kassenvertrag und im Spital bzw. in ÖGK-Gesundheitszentren, Leistungen bei Krankenständen, zahnmedizinische Leistungen, Medikamente, Heilmittel und Heilbehelfe, Leistungen rund um die Geburt eines Kindes sowie Gesundheitsförderung und Prävention.

Die gesetzliche Sozialversicherung ist in Österreich eine Pflichtversicherung, was bedeutet, dass bei Vorliegen der gesetzlich definierten Voraussetzungen automatisch die Einbeziehung in den jeweiligen Versicherungszweig (Kranken-, Unfall- bzw. Pensionsversicherung) erfolgt.

In Österreich ist die soziale Krankenversicherung nicht frei wählbar. Welche soziale Krankenversicherung zuständig ist, hängt bei Dienstnehmer:innen von der ausgeübten beruflichen Tätigkeit ab. So fällt ein Großteil der Dienstnehmer:innen in den Versichertenkreis der ÖGK, Dienstnehmer:innen der Universitäten nach dem Universitätsgesetz 2002 hingegen zählen beispielsweise zum Versichertenkreis der BVAEB. Es kann jedoch auch vorkommen, dass ein/e Arbeitnehmer:in nicht der österreichischen Sozialversicherung unterliegt.

Viele Menschen verfügen über eine oder mehrere private Zusatzversicherungen (abgeschlossen bei privaten Versicherungsunternehmen), die ihnen die Übernahme von diversen, nicht von der Sozialversicherung gedeckten Kosten zusichern und je nach Produkt weitere Vorteile verschaffen (Einbettzimmer im Krankenhaus, Möglichkeit der freien Arztwahl bei einer Operation oder anderes). Die Kosten-Nutzen-Abwägung ist auch hier eine persönliche. 

e-card

Wird man in einem Tiroler Unternehmen oder an einer Tiroler Hochschule angestellt, meldet einen der Arbeitgeber (soweit keine Sonderregelungen zur Anwendung gelangen) zur österreichischen Sozialversicherung an. Übersteigt der monatliche Verdienst die Geringfügigkeitsgrenze, ist man damit im Regelfall auch bereits krankenversichert. Zum Nachweis der Krankenversicherung wird jeder/jedem Versicherten eine sogenannte e-card ausgestellt. Die e-card ist eine Chipkarte, die mit Name, Titel und Sozialversicherungsnummer der Karteninhaberin/des Karteninhabers versehen ist. Versicherte müssen die e-card bei Arztbesuchen oder anderen medizinischen Behandlungen vorlegen, da nur anhand der e-card elektronisch gesichert geklärt werden kann, ob und zu welchen Bedingungen (Rezeptgebührenbefreiung etc.) der Krankenversicherungsschutz besteht. Werden Angehörige mitversichert (dies erfolgt nicht über den/die Dienstgeber:in), so erhalten auch diese eine e-card.

Die e-card kann insbesondere bei jeder Vertragsärztin/jedem Vertragsarzt des zuständigen Krankenversicherungsträgers, in den eigenen Einrichtungen der Krankenversicherungsträger sowie in den meisten Krankenanstalten verwendet werden. Der Umfang der über die e-card abgedeckten Leistungen und Kosten bzw. jener Kosten, die übernommen oder bezuschusst werden, hängt vom jeweiligen Krankenversicherungsträger (ÖGK, BVAEB) ab (siehe dazu auch unsere Website Medizinische Versorgung).

Seit 01.01.2020 ist (bis auf ganz wenige Ausnahmen) auf allen e-cards für Personen ab 14 Jahren ein Lichtbild dauerhaft anzubringen, das den/die Karteninhaber:in erkennbar zeigt. 

Liegt bereits ein Foto - z.B. aufgrund eines Aufenthaltstitels (die Anmeldebescheinigung fällt nicht darunter), Fremdenpasses, Konventionsreisepasses oder eines anderes Dokuments des Fremdenregisters - vor, wird dieses automatisch auf die e-card übernommen. 

Ist dies hingegen nicht der Fall, erfolgt erst dann eine Ausstellung der e-card, wenn die Person, die die e-card erhalten soll, das Foto persönlich beibringt. Eine Aufforderung dazu seitens der Sozialversicherung erfolgt nicht, sondern es ist erforderlich, elektronisch einen Termin bei einer der Registrierungsstellen in Tirol zu buchen und zu diesem alle erforderlichen Dokumente (Foto in Passbildqualität etc.) mitzubringen.

Anmerkung: Auf der Rückseite der e-card befindet sich ein Feld für die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Sich zur EKVK einzulesen ist jedenfalls sinnvoll.

Zudem ist es ganz generell empfehlenswert, sich vor Reisen ins Ausland bei der zuständigen Krankenversicherung zu erkundigen (Website, Hotline, etc.), ob, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang ein Krankenversicherungsschutz für das betreffende Land besteht und welche Schritte dafür von der versicherten Person zu setzen sind. Auch sollte immer die Absicherung nicht abgedeckter Risiken einer Reise durch eine entsprechende private Versicherung erwogen werden. 

 

 

Die medizinische Versorgung in Österreich ist auf einem hohen Niveau. Sie finden neben der Universitätsklinik Innsbruck auch Bezirkskrankenhäuser sowie ein dichtes Netz an Allgemeinmediziner:innen und Fachärztinnen/Fachärzten in Tirol vor.

Notfälle und Notrufnummern

Bei Notfällen verständigen Sie den Rettungsdienst unter der Telefonnummer 144 (ohne Vorwahl aus allen Netzen) oder suchen Sie ein Krankenhaus auf (nur wenn dies die Lage wirklich zulässt, ansonsten rufen Sie die Rettung an). Sehr hilfreich ist auch die rund um die Uhr besetzte Notrufnummer der Vergiftungszentrale des Allgemeinen Krankenhauses in Wien +43 1 406 43 43. Selbstverständlich gilt auch in Österreich der gebührenfreie Euronotruf, der unter der Rufnummer 112 erreichbar ist. Das Bundeskriminalamt führt eine Liste, auf der Sie weitere Notruf- und Notfallnummern in Österreich (Bergrettung etc.) finden.

Ärztinnen und Ärzte in Tirol: Allgemeinmediziner:innen und Fachärztinnen/Fachärzte 

Bei Beschwerden und Gesundheitsfragen, die keinen Notfall darstellen, sind sehr oft Allgemeinmediziner:innen (Hausärztinnen und Hausärzte) die erste Anlaufstelle. Dort wird man ärztlich untersucht und versorgt und bei Bedarf weiterer Abklärungen oder Behandlungen erfolgt die Überweisung an eine Fachärztin/einen Facharzt.

Es ist grundsätzlich auch möglich, sich direkt an eine Fachärztin/einen Facharzt zu wenden (in der Regel nach Terminvereinbarung), wobei es sich empfiehlt, jeweils im Vorfeld zu recherchieren, welche Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch den zuständigen Krankenversicherungsträger zu beachten sind (wozu auch eine Überweisung gehören kann).

Kasse, Wahl oder Privat

In Österreich gilt grundsätzlich die freie Arztwahl, was bedeutet, dass Patientinnen/Patienten in der Regel zwischen mehreren niedergelassenen Ärztinnen/Ärzten wählen können. Was die Kosten und die Art der Abrechnung angeht, gibt es jedoch Unterschiede, je nachdem ob es sich um eine/n Kassenärztin/Kassenarzt, Wahlärztin/Wahlarzt oder Privatärztin/Privatarzt handelt.

Kassenärztinnen/Kassenärzte sind Allgemeinmediziner:innen oder Fachärztinnen/Fachärzte, die einen Vertrag mit einem Krankenversicherungsträger abgeschlossen haben. Hier legt man als Patient:in beim Arztbesuch die e-card vor.  Die e-card kann daher grundsätzlich bei jeder Vertragsärztin/jedem Vertragsarzt des zuständigen Krankenversicherungsträgers, in den eigenen Einrichtungen des zuständigen Krankenversicherungsträgers sowie in den meisten Krankenanstalten verwendet werden. Die von diesen Kassenärzt:innen erbrachten Leistungen werden von dem für den/die Patient:in zuständigen Krankenversicherungsträger abgedeckt, soweit dies dessen Regelungen nicht ausschließen (ein/e Kassenärzt:in kann auch Leistungen erbringen die nicht vom Krankenversicherungsträger übernommen werden). Bei Interesse empfiehlt es sich daher, sich bei den Krankenversicherungsträgern BVAEB bzw. ÖGK schlau zu machen (je nachdem, wo man krankenversichert ist), welche Leistungen unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang abgedeckt sind. 

Hinweis: Die Krankenversicherungsträger übernehmen nicht nur Kosten für ärztliche Behandlungen (nach deren jeweiligen Bedingungen), sondern z.B. auch für verschiedene Therapien, Heilmittel, Hilfsmittel und Medikamente (nähere Informationen finden Sie z.B. auf den Websites der ÖGK/BVAEB). Gut zu wissen ist auch, dass alle Personen in Österreich, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, einmal im Jahr Anspruch auf einen kostenlosen Gesundheits-Check haben. Dies ist jedoch nicht die einzige kostenlose Vorsorgeuntersuchung - fragen Sie Ihren Krankenversicherungsträger nach weiteren Informationen!

Wahlärztinnen/Wahlärzte hingegen erbringen ihre Leistungen ohne Kassenvertrag. Sie sind in ihrer Honorargestaltung nicht an Kassenvorgaben gebunden und ihre Leistungen sind von den Patientinnen und Patienten selbst zu bezahlen. Diese haben jedoch die Möglichkeit, die Rechnung anschließend bei ihrer Krankenkasse (Krankenversicherungsträger) einzureichen und abhängig von den in Anspruch genommenen Leistungen erstattet diese in vielen Fällen einen Teil der Kosten zurück. Möchte man sichergehen, nicht auf den Kosten sitzenzubleiben, macht es durchaus Sinn, sich vor Inanspruchnahme der ärztlichen Leistungen (in der Arztpraxis und erforderlichenfalls zusätzlich beim Krankenversicherungsträger selbst) zu erkundigen, mit welchem Arzthonorar zu rechnen ist und wie hoch der kassenärztliche Erstattungsanteil dafür sein wird. Auf den Websites von ÖGK und BVAEB finden sich nähere Informationen zur Erstattungsfähigkeit von Wahlarztleistungen.

Privatärztliche Leistungen sind von vornherein nicht erstattungsfähig (auch nicht teilweise), weil diese nicht den Vorgaben der Krankenversicherungsträger entsprechen oder die formalen Aspekte der Abrechnung für eine Erstattung nicht erfüllt sind. Möchte man Sicherheit zu den zu erwartenden Kosten, empfiehlt es sich das Honorar im Vorhinein zu vereinbaren.

Ärztinnen/Ärzte können auch in mehreren Rollen tätig werden. So kann eine Ärztin beispielsweise mit einem Krankenversicherungsträger einen Kassenvertrag haben, mit einem anderen aber  nicht, weshalb sie für einige Patientinnen/Patienten als Kassenärztin und für andere als Wahlärztin tätig ist. Es gibt, um ein weiteres Beispiel zu nennen, auch Kassenärztinnen/Kassenärzte, die zusätzlich eine Privatpraxis betreiben (entweder in denselben oder in anderen Räumlichkeiten).

Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang auch Therapien, Heilbehelfe, Hilfsmittel, Medikamente uä. von der zuständigen Krankenkasse übernommen werden, kann man direkt beim zuständigen Krankenversicherungsträger erfahren (Websites: ÖGKBVAEB; Kundenservice ÖGK , Kundenservice BVAEB).

Hinweis: In Österreich sind private Zusatzversicherungen durchaus verbreitet. Sie können Kosten abdecken, die von den Krankenversicherungsträgern nicht getragen werden (z.B. Wahl- und/oder Privatarztkosten) und verschaffen je nach Produkt diverse weitere Vorteile (Einbettzimmer im Krankenhaus, Möglichkeit der freien Arztwahl bei einer Operation oder anderes). Die Kosten-Nutzen-Abwägung ist auch hier eine persönliche. 

Anmerkung: Selbstständige sind bei diesen Ausführungen nicht berücksichtigt.

Arztsuche

Auf der Website der Ärztekammer Tirol finden Sie ein Tool für die elektronische Arztsuche. Sollten Sie Unterstützung bei der Arztsuche benötigen, melden Sie sich gerne direkt beim Welcome Service Tirol!

Krankenhäuser/Kliniken

Das Landeskrankenhaus Innsbruck ist das Universitätskrankenhaus in der Tiroler Landeshauptstadt und wird von der Tirol Kliniken GmbH geführt. Mit etwa 1.600 Betten ist es eines der größten Krankenhäuser Österreichs. Informationen zu den einzelnen Departments und deren jeweiligen Abteilungen und Fachgebieten finden Sie hier. Informationen zu den Standorten bzw. Kliniken der Tirol Kliniken GmbH in Hall in Tirol, Natters und Hochzirl finden Sie hier.

Neben der Tirol Kliniken GmbH mit ihren Standorten in und um Innsbruck stehen Ihnen auch eine Vielzahl von Bezirkskrankenhäusern und bettenführenden Privatkliniken und Therapieeinrichtungen in Tirol zur Verfügung. 

Apotheken

Sowohl in Städten als auch in ländlichen Gebieten ist eine flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln gewährleistet. Apotheken sind überall rund um die Uhr nach einem rotierenden Nacht- und Wochenenddienstsystem erreichbar und Sie werden zu jeder Tages- und Nachtzeit von einer/einem fachkundigen Pharmazeutin/en beraten. Die Apothekerkammer bietet Ihnen eine elektronische Apothekensuche, mittels derer Sie die nächste, geöffnete Apotheke finden können. 

Viele Apotheken stellen im Bedarfsfall benötigte Medikamente sogar direkt nach Hause zu und bieten zudem verschiedene Gesundheitschecks an, wie etwa die Messung von Blutdruck, Blutzucker, und Cholesterin.

Schwangerschaft und Geburt

Bei Fragen rund um die Themen Schwangerschaft und Geburt, vor allem hinsichtlich der verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen des sogenannten "Mutter-Kind-Passes", des Anspruchs auf Mutterschutz, Wochen- und Kinderbetreuungsgeld, sowie des damit verbundenen Kündigungsschutzes informieren wir Sie gerne persönlich bzw. leiten Sie an die jeweils zuständigen Ansprechpartner:innen und Auskunftsstellen weiter.