Sozialversicherung in Österreich
Übergeordnete Institution des österreichischen Sozialversicherungssystems ist der Hauptverband der Sozialversicherungsträger (SV). Unter diesem Hauptverband sind fünf Sozialversicherungsträger versammelt: die Allgemeine Unfallversicherung, die Österreichische Gesundheitskasse (früher: Krankenkasse), die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS), die Pensionsversicherungsanstalt (PVA), und die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB).
Krankenversicherung
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) als die größte soziale Krankenversicherung in Österreich, bei der etwa 82 Prozent der Bevölkerung versichert sind, ist 2020 nach einer Fusion der neun ehemaligen Gebietskrankenkassen entstanden. Ihre Leistungen umfassen Gesundheitsleistungen, also ärztliche und therapeutische Versorgung bei niedergelassenen Medizinern und Therapeuten mit Kassenvertrag und im Spital bzw. in ÖGK-Gesundheitszentren, Leistungen bei Krankenständen, zahnmedizinische Leistungen, Medikamente, Heilmittel und Heilbehelfe sowie Leistungen rund um die Geburt eines Kindes.
In der Regel sind Beschäftigte mit einem Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze gesetzlich krankenversichert. Für die Anmeldung zur Krankenversicherung ist Ihr/e ArbeitgeberIn verantwortlich, welche Sie vor oder spätestens bei Dienstantritt anmelden muss. Auch eine Mitversicherung naher Angehöriger ist bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen möglich.
Natürlich haben Sie die Möglichkeit, bei einem der Privatanbieter für Versicherungsleistungen eine private Zusatzversicherung abzuschließen.
Privatversicherung
Zusätzlich zur Pflichtversicherung steht es Ihnen frei, bei einem Versicherungsunternehmen Ihrer Wahl verschiedene private Zusatzversicherungen abzuschließen. Neben der Sonderklasse-Versicherung, die im Falle eines Krankenhausaufenthaltes freie Spitals- und Arztwahl sowie mehr Komfort garantiert, wie beispielsweise ein Zweibett-Zimmer mit Dusche, WC, TV und Telefon, bieten viele Versicherer inzwischen auch Policen an, die Zusatzkosten bei Zahnarztbesuchen oder Kosten für Kuren und alternative Heilmethoden übernehmen.
e-card
Um sich bei ÄrztInnen und Kliniken auszuweisen, erhält man von der zuständigen Krankenkasse eine sogenannte e-card im Scheckkartenformat, die in der Praxis bzw. Ambulanz vorzulegen ist. (Ohne Vorlage der e-card kann der Arzt/die Ärztin das Honorar für die Behandlung an Sie weiterverrechnen!)
Die medizinische Versorgung in Tirol ist auf einem außergewöhnlich hohen Niveau. Sie finden neben der Universitätsklinik
Innsbruck in allen Tiroler Bezirken Bezirkskrankenhäuser sowie ein dichtes Netz an AllgemeinmedizinerInnen und FachärztInnen.
Medizinische Versorgung
Suchen Sie bei Beschwerden zunächst einen Arzt/eine Ärztin für Allgemeinmedizin auf. Diese/r kann Sie ärztlich
versorgen und bei Bedarf weiterer Abklärungen oder Behandlungen an den/die entsprechende/n FachärztIn überweisen.
Bei spezifischen Beschwerden können Sie jedoch auch direkt eine/n FachärztIn oder die Ambulanz einer Klinik aufsuchen. Informieren
Sie sich über die Öffnungszeiten (= Ordinationszeiten) der Praxis bzw. der Ambulanz und fragen Sie nach, ob es eine allgemeine Sprechstunde
gibt oder ob Sie einen Termin vereinbaren müssen.
Bei Notfällen verständigen Sie den Rettungsdienst unter der Telefonnummer 144 oder
suchen Sie ein Krankenhaus auf. Sehr hilfreich ist auch die rund um die Uhr besetzte Notrufnummer der Vergiftungszentrale des Allgemeinen
Krankenhauses in Wien +43 1 406 43 43. Selbstverständlich gilt auch in Österreich der gebührenfreie Euronotruf,
der unter der Rufnummer 112 erreichbar ist.
In Österreich gibt es grundsätzlich die freie Arztwahl. Erkundigen Sie sich jedoch, ob der/die von Ihnen gewählte
ÄrztIn einen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse (Vertragsarzt/Vertragsärztin) hat oder ob es sich um eine/n Wahlarzt/Wahlärztin handelt,
bei welcher/m Sie die Behandlungskosten zunächst selbst bezahlen und im Nachhinein einen Teil der Kosten von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet
bekommen. Zudem gilt die Beschränkung, dass Sie innerhalb eines Quartals nur für eine/n Facharzt/Fachärztin Honorare
rückerstattet bekommen. Therapien müssen meist vor der Inanspruchnahme von der Krankenkasse bewilligt werden. Sollten Sie öfter
WahlärztInnen / WahltherapeutInnen konsultieren bzw. spezielle Behandlungswünsche haben, lohnt sich evtl. der Abschluss einer privaten
Kranken-Zusatzversicherung.
ÄrztInnen
Informationen über ÄrztInnen, Praxen und Bereitschaftsdienste in Tirol finden Sie auf der Website der Ärztekammer
Tirol. Hier finden Sie auch mehrsprachige ÄrztInnen
unter der Rubrik „Arztsuche - erweiterte Suche - Fremdsprachen“.
Krankenhäuser / Kliniken
Das Landeskrankenhaus Innsbruck ist das Universitätskrankenhaus in der Tiroler Landeshauptstadt und wird von der Tirol
Kliniken GmbH geführt. Mit etwa 1.600 Betten ist es eines der größten Krankenhäuser Österreichs. Informationen zu den
einzelnen Departments und deren jeweiligen Abteilungen und Fachgebieten finden Sie hier. Informationen zu den Standorten bzw. Privatkliniken der Tirol Kliniken GmbH in Hall in Tirol, Natters und Hochzirl
finden Sie hier.
Neben der Tirol Kliniken GmbH mit ihren Standorten in und um Innsbruck steht Ihnen eine Vielzahl von Bezirkskrankenhäusern und bettenführenden
Privatkliniken und Therapieeinrichtungen in allen Bezirken Tirols zur Verfügung. Einen Überblick über diese Häuser und deren
Kontaktdaten finden Sie hier.
Apotheken
Sowohl in Städten als auch in ländlichen Gebieten ist eine flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln gewährleistet.
Apotheken sind überall rund um die Uhr nach einem rotierenden Nacht- und Wochenenddienstsystem erreichbar und Sie werden
zu jeder Tages- und Nachtzeit von einer/m fachkundigen Pharmazeuten/in beraten. Die Apothekerkammer bieten Ihnen ein Suchsystem, das die Ihrem Wohnort nächste Apotheke und jene mit Notdienst für Sie findet.
Viele Apotheken stellen im Bedarfsfall benötigte Medikamente sogar direkt ans Krankenbett zu und bieten zudem verschiedene Gesundheitschecks
an, wie etwa die Messung von Blutdruck, Blutzucker, Cholesterin und Gewicht.
Schwangerschaft und Geburt
Bei Fragen rund um die Themen Schwangerschaft und Geburt, vor allem hinsichtlich der verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen des sogenannten
"Mutter-Kind-Passes", ihres Anspruchs auf Mutterschutz, Mutterschutz- und Karenzgeld, sowie den damit verbundenen Kündigungsschutz
informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch und leiten Sie an die jeweils zuständigen AnsprechpartnerInnen
und Auskunftsstellen weiter.