Welcome Service Tirol

Der Welcome Service Tirol ist die erste Anlaufstelle für Tiroler Unternehmen und Hochschulen sowie ihre internationalen, hochqualifizierten Arbeitskräfte.

© Pexels, Foto: Juhasz Imre

Zuzug aus Drittstaaten

Für Drittstaatsangehörige, die – alleine oder mit Familie – nach Österreich ziehen möchten, um hier zu leben und zu arbeiten, wurden verschiedene rechtliche Möglichkeiten geschaffen.

Um als Drittstaatsangehörige:r in Österreich leben und arbeiten zu können, sind in der Regel die Beantragung und der Erhalt entsprechender Rechtstitel erforderlich. Häufig ist die „Rot-Weiß-Rot-Karte“ das richtige Mittel der Wahl. Mit dieser wurde ein Titel für Drittstaatsangehörige geschaffen, der sowohl zum Aufenthalt in Österreich berechtigt als auch zur Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber (für die Einreise kann zudem ein Visum notwendig sein).

Insbesondere folgende Rot-Weiß-Rot-Karten stehen für Drittstaatsangehörige zur Verfügung, die ein Jobangebot einer Arbeitgeberin bzw. eines Arbeitgebers in Österreich haben:

  • Rot-Weiß-Rot-Karte für Besonders Hochqualifizierte
  • Rot-Weiß-Rot-Karte für Fachkräfte in Mangelberufen
  • Rot-Weiß-Rot-Karte für Sonstige Schlüsselkräfte
  • Rot-Weiß-Rot-Karte für Studienabsolventinnen und -absolventen
  • Rot-Weiß-Rot-Karte für Stammmitarbeiter:innen

Die Rot-Weiß-Rot-Karte ist bis zu zwei Jahre gültig, es besteht aber bei Erfüllung der Voraussetzungen die Möglichkeit zur Verlängerung des Aufenthaltsrechts bis hin zu einem unbefristeten Aufenthalt (kommen Sie gerne auf uns zu, wenn Sie nähere Informationen wünschen). Neben der Rot-Weiß-Rot-Karte gibt es weitere Aufenthaltstitel, die für den länger- oder langfristigen Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen geeignet sind. Beispiele dafür sind die „Niederlassungsbewilligung Forscher“, die „Rot-Weiß-Rot-Karte Plus“, die „Blaue Karte EU“, der Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ oder der Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“. Für temporäre Aufenthalte zu bestimmten Zwecken besteht auch etwa die Möglichkeit, eine Aufenthaltsbewilligung zu erlangen.

Drittstaatsangehörige, die bestimmte Familienangehörige von EU-Bürger:innen, EWR-Bürger:innen (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder Schweizer Staatsangehörigen sind, benötigen bei Vorliegen der unionsrechtlichen Voraussetzungen keinen Aufenthaltstitel nach nationalem Recht, sondern können eine Aufenthaltskarte erhalten, die auch freien Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht. Dies gilt auch für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von österreichischen Staatsbürger:innen sind, sofern Letztere ihr unionsrechtliches Aufenthaltsrecht in Anspruch genommen haben. Es empfiehlt sich jedoch dennoch immer, individuell zu prüfen, ob möglicherweise andere rechtliche Optionen als die Aufenthaltskarte besser geeignet sind. 

Ob eine Antragstellung aussichtsreich ist und welche Antragsform zu wählen ist, ist also immer im konkreten Einzelfall zu beurteilen. Wichtig ist auch zu beachten, dass die Frage des rechtmäßigen Aufenthalts grundsätzlich von jener des Arbeitsmarktzugangs zu trennen ist. Ein rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich beinhaltet nämlich nicht immer auch die Zulassung zum Arbeitsmarkt.

Einführende Informationen zum Thema Zuwanderung finden Sie beispielsweise bei Work in Austria, einem Angebot der Austrian Business Agency (ABA). Aufgrund der Komplexität empfehlen wir Ihnen jedoch, zusätzlich fachkundige und individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Inanspruchnahme kostenloser Beratungsangebote.

Bitte beachten Sie (unter anderem) auch die Meldepflicht: Grundsätzlich müssen alle Personen innerhalb von drei Tagen nach Bezug einer Unterkunft behördlich angemeldet werden, vgl. dazu auch Anmeldung des Wohnsitzes.

Diese Darstellung bietet lediglich eine kurze allgemeine Übersicht und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die rechtliche Situation jeder Person, einschließlich der Frage ihrer Verpflichtungen, ist stets individuell und umfassend zu prüfen. 

Wichtig

Wir sind gerne für alle Ihre Fragen da und helfen Ihnen bei Bedarf auch, spezielle fachliche Beratung zu finden!
 

Denken Sie daran, sich vor Ihrem Zuzug auch zu weiteren relevanten Themen zu informieren und beraten zu lassen, zum Beispiel in steuerrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht.

Einige Erstinformationen für zuziehende Arbeitnehmer:innen von Tiroler Arbeitgeber:innen finden Sie auch unter "
Dein Ankommen in Tirol - FAQs für Arbeitnehmer:innen".
Bitte beachten Sie jedoch, dass jede Situation individuell ist und für Sie daher teils andere oder auch weitere Themen relevant sein können.

 

 

 

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Kontakt

Dr. Julia Küng
Welcome Service Tirol

julia.kueng@standort-tirol.at
m +43 676 843 101 237
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