Welcome Service Tirol

Der Welcome Service Tirol ist die erste Anlaufstelle für Tiroler Unternehmen und Hochschulen sowie ihre internationalen, hochqualifizierten Arbeitskräfte.

© Tirol Werbung, Foto: Pupeter Robert

Kinderbetreuung in Tirol

In Tirol steht Familien ein vielfältiges Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung, das auf die unterschiedlichen Bedürfnisse von Kindern und Eltern abgestimmt ist.

Die Kinderbetreuung in Tirol legt großen Wert auf eine liebevolle und fördernde Umgebung, in der Kinder spielerisch lernen und sich entfalten können. Die Einrichtungen reichen von Kinderkrippen für die Kleinsten über Kindergärten für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren bis hin zu altersgemischten Gruppen. In Tirol gibt es sowohl öffentliche als auch private Einrichtungen, die teils unterschiedliche pädagogische Konzepte verfolgen. Weiters ergänzen Tageseltern und Nachmittagsbetreuungseinrichtungen das Serviceangebot.

FRIDA - Die Anmeldeplattform für Kinderbetreuung in Tirol

Die zentrale Online‑Plattform FRIDA des Landes Tirol dient der Abwicklung der Anmeldungen für sämtliche öffentlichen Kinderkrippen, Kindergärten und Schülerhorte sowie für den überwiegenden Teil der privaten Kinderkrippen und Kindergärten in Tirol. Eine Anmeldung über FRIDA ist grundsätzlich für alle Kinder verpflichtend, die erstmals einen Betreuungsplatz benötigen oder die Betreuungseinrichtung wechseln (z. B. von der Kinderkrippe in den Kindergarten oder vom Kindergarten in die Nachmittagsbetreuung des Schülerhorts). 

Die Anmeldung des Kindes über die Online‑Plattform FRIDA erfolgt entweder digital mittels aktivierter ID Austria eines Erziehungsberechtigten oder analog bei der zukünftigen Hauptwohnsitzgemeinde. Diese trägt die Daten dann händisch in die Plattform ein.

Nicht über FRIDA anzumelden sind die Betreuung durch Tageseltern (Tagesmütter/Tagesväter) und durch die schulische Tages‑ bzw. Nachmittagsbetreuung, die von Schulen angeboten wird. Diese Betreuungsangebote müssen direkt bei der jeweiligen Einrichtung bzw. Trägerorganisation angefragt werden.

Hinweise für Familien, die neu nach Tirol ziehen:

  • Die Hauptanmeldefrist für das im Herbst (September) beginnende Betreuungsjahr findet jeweils von 1. Dezember bis 31. Jänner im Voraus statt. Diese Frist sollte, wenn möglich, gewahrt werden (insbesondere im Hinblick auf das Recht auf Vermittlung eines Kinderbetreuungsplatzes, das bei Erfüllung der Voraussetzungen besteht). Aber auch unterjährig können Anmeldungen laufend vorgenommen werden. Beachten Sie auch die jeweils aktuellen Informationen auf der FRIDA‑Website.
  • Wenden Sie sich so früh wie möglich vor dem Zuzug an die zuständige Gemeinde, um abzuklären, was Sie bei der Anmeldung Ihres Kindes beachten müssen und wie die realistische Aussicht auf einen zeitgerechten Betreuungsplatz einzuschätzen ist.
  • Für Familien, die neu nach Tirol ziehen, ersetzt FRIDA also nicht die persönliche Abklärung. 

Kinderkrippen

Die Kinderkrippe wird üblicherweise bis zum dritten Geburtstag besucht. Danach erfolgt meistens zum nächstmöglichen Termin der Wechsel in den Kindergarten (vgl. dazu unten Rubrik „Kindergärten“). Neben öffentlichen Kinderkrippen gibt es zahlreiche private Kinderkrippen. Aufgrund der begrenzten Zahl an öffentlichen Plätzen greifen jedoch sehr viele Familien auf private Angebote zurück, wodurch die Nachfrage auch hier entsprechend hoch ist.

Einen Überblick über die in Tirol bestehenden Kinderkrippen finden Sie in der vom Land Tirol zur Verfügung gestellten Übersicht aller Kinderbetreuungseinrichtungen. Die Stadt Innsbruck bietet darüber hinaus eine eigene Informationsseite zu den Kinderkrippen in Innsbruck an. Zur Anmeldung in Kinderkrippen vgl. oben "FRIDA - Die Anmeldeplattform für Kinderbetreuung in Tirol".

Tageseltern

Tagesmütter (vereinzelt gibt es auch Tagesväter) sind qualifizierte Fachkräfte, die in ihrem eigenen Zuhause oder in einem geeigneten Raum Kinder betreuen. Die kleinen Gruppen, die von Tageseltern betreut werden, fördern eine persönliche Betreuung und eine familiäre Atmosphäre.

Es gibt in Tirol verschiedene Institutionen, die Tageseltern vermitteln.

Beispiele:

Auf deren Websites finden sich neben interessanten Informationen häufig auch Angaben zu freien Plätzen. Für alles Weitere treten Sie gerne in direkten Kontakt mit den genannten Organisationen (die Anmeldung erfolgt bei Tageseltern nicht über "FRIDA, die Anmeldeplattform für Kinderbetreuung in Tirol").

Sollten Sie zusätzliche Unterstützung benötigen, sind auch wir gerne für Sie da.

Kindergärten

Kinder, die bis zu dem in der Gemeinde geltenden Stichtag drei Jahre alt werden, können sich für das betreffende Jahr (September) für den Kindergarten bewerben. Angemeldet wird das Kind also grundsätzlich in der Anmeldefrist, die dem Stichtag vorhergeht. 

Für Kinder, die bis zum Stichtag fünf Jahre alt werden, gilt die Kindergartenpflicht

In Tirol gibt es neben öffentlichen auch private Kindergärten. Einen Überblick finden Sie in der Übersicht aller Kinderbetreuungseinrichtungen des Landes Tirol. Die Stadt Innsbruck bietet zudem eine eigene Informationswebsite an, die alle öffentlichen und privaten Kindergärten in Innsbruck enthält.

Zur Anmeldung in Kindergärten vgl. oben "FRIDA - Die Anmeldeplattform für Kinderbetreuung in Tirol".

Nachmittagsbetreuung 

In Tirol gibt es die Nachmittagsbetreuungsformen der Betreuung im Kindergarten, der schulischen Tagesbetreuung direkt an der Schule oder der Betreuung im Schülerhort.

Zur Anmeldung für den Kindergarten und den Schülerhort siehe oben "FRIDA - Die Anmeldeplattform für Kinderbetreuung in Tirol". Eine schulische Nachmittagsbetreuung ist – sofern angeboten – direkt bei der Schule anzufragen.

Förderungen für Familien

Zur finanziellen Entlastung von Familien bestehen (neben anderen finanziellen Leistungen für Familien) im Bereich der Kinderbetreuung diverse Fördermöglichkeiten, die bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen in Anspruch genommen werden können. Sollten Sie dazu Informationen und Beratungskontakte wünschen, helfen wir Ihnen gerne weiter. 

Zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder wir Ihnen auf andere Weise helfen können!

Kontakt

Dr. Julia Küng
Welcome Service Tirol

julia.kueng@standort-tirol.at
m +43 676 843 101 237
t +43 512 576262 237

Verbot von Gewalt in der Familie

Wichtige Information betreffend den Schutz von Frauen und Kindern in Österreich

In Österreich ist Gewalt in der Familie gesetzlich verboten. Es gibt ein Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie, das alle Menschen und ganz besonders Frauen und Kinder schützt. Die Erziehung aller Kinder in Österreich hat vollkommen gewaltfrei zu erfolgen! Körperliche Bestrafungen sind ebenso wie jegliche andere Misshandlungen (z.B. Zufügung seelischen Leides, sexueller Missbrauch usw.) streng untersagt!

Zuwiderhandlungen werden gerichtlich verfolgt und (unter anderem mit Haft) bestraft. Es gibt auch diverse Institutionen, an die sich Opfer familiärer Gewalt zur vertraulichen Beratung wenden können! Wir informieren Sie auch dazu jederzeit (natürlich vertraulich)!