Zuzug aus EU/EWR/Schweiz
Staatsangehörige anderer EU-Staaten benötigen für die Einreise nach Österreich kein Visum. Sie dürfen sich aus aufenthaltsrechtlicher Sicht bis zu drei Monate visumfrei in Österreich aufhalten. Dasselbe gilt für Staatsangehörige von EWR-Staaten (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) sowie der Schweiz.
Um sich länger als drei Monate in Österreich aufhalten zu dürfen, müssen auch EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ein Aufenthalt über diese Dauer hinaus ist nämlich nicht automatisch erlaubt, sondern setzt voraus, dass die Bedingungen für ein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht erfüllt sind.
Bei EU-, EWR- und Schweizer Bürger:innen, die in Österreich Arbeitnehmer:innen sind, ist dies in der Regel der Fall.
Darüber hinaus gilt: EU-, EWR- oder Schweizer Bürger:innen, die ein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht haben und sich aufgrund dessen länger als drei Monate in Österreich aufhalten, benötigen zur Dokumentation ihres Aufenthaltsrechts eine Anmeldebescheinigung. Diese ist binnen vier Monaten nach der Einreise nach Österreich zu beantragen. Für die Anmeldebescheinigung sind diverse Unterlagen vorzubereiten und zum Behördentermin mitzubringen. Weitere Informationen finden Sie beispielsweise auf der Website von Work in Austria. Nach fünf Jahren Aufenthalt kann bei Erfüllung aller dafür bestehenden Voraussetzungen ein Antrag auf Bescheinigung des Daueraufenthalts gestellt werden.
Ein Aufenthaltsrecht und das Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt genießen bei Vorliegen der Voraussetzungen auch gewisse drittstaatsangehörige Familienangehörige der genannten Arbeitnehmer:innen. Ihnen wird gegebenenfalls - ebenso wie Drittstaatsangehörigen von Österreicher:innen, die ihr unionsrechtliches Aufenthaltsrecht in Anspruch genommen haben - von der zuständigen Behörde eine Aufenthaltskarte zur Dokumentation ihres Aufenthaltsrechts ausgestellt. Diese ist im Anwendungsfall binnen vier Monaten ab Einreise zu beantragen. Nach fünf Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts können sie eine sogenannte Daueraufenthaltskarte beantragen (wenn alle Bedingungen erfüllt sind). Wir empfehlen jedoch, die Notwendigkeiten und rechtlichen Möglichkeiten für die Einreise (zB Visum oder visafreie Tage) und den Aufenthalt rechtzeitig individuell und umfassend zu prüfen, um die optimale rechtliche Variante zu wählen. In manchen Fällen können auch andere Optionen als die Aufenthaltskarte besser geeignet sein.
Tipp: Bei Anmeldebescheinigungen und Aufenthaltskarten sollte man sich frühzeitig erkundigen ob eine Terminvereinbarung mit der zuständigen Behörde erforderlich ist. Da Behördentermine für längere Zeit im Voraus ausgebucht sein können, ist dies wichtig, um die fristgerechte Erledigung sicherzustellen. Eine nicht rechtzeitige Beantragung kann mit Geldstrafe geahndet werden.
Bitte beachten Sie auch (beispielsweise) die Meldepflicht, wonach grundsätzlich innerhalb von drei Tagen nach Bezug einer Unterkunft alle Personen behördlich anzumelden sind, vgl. dazu auch Anmeldung des Wohnsitzes.
Wir weisen darauf hin, dass diese Darstellung nur eine kurze, allgemeine Zusammenfassung ist und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Die rechtliche Situation jeder Person, einschließlich der Frage ihrer Verpflichtungen, ist stets individuell und umfassend zu prüfen. Unter anderem können auch lokale rechtliche Vorschriften relevant sein (wie zB zum Verbot der Nutzung von Wohnsitzen als illegale Freizeitwohnsitze in Tirol).
Wichtig
Wir sind gerne für alle Ihre Fragen da und helfen Ihnen bei Bedarf auch, spezielle fachliche Beratung zu finden!
Denken Sie daran, sich vor Ihrem Zuzug auch zu weiteren relevanten Themen zu informieren und beraten zu lassen, zum Beispiel in steuerrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht.
Einige Erstinformationen für zuziehende Arbeitnehmer:innen von Tiroler Arbeitgeber:innen finden Sie auch unter "Dein Ankommen in Tirol - FAQs für Arbeitnehmer:innen".
Bitte beachten Sie jedoch, dass jede Situation individuell ist und für Sie daher teils andere oder auch weitere Themen relevant sein können.