Welcome Service Tirol

Der Welcome Service Tirol ist die erste Anlaufstelle für Tiroler Unternehmen und Hochschulen sowie ihre internationalen, hochqualifizierten Arbeitskräfte.

© Standortagentur Tirol

Zuzug aus EU/EWR/Schweiz

Das Aufenthaltsrecht von Arbeitnehmer:innen mit EU-, EWR- oder Schweizer Staatsbürgerschaft 

Staatsangehörige anderer EU-Staaten benötigen für die Einreise nach Österreich kein Visum. Sie haben in aufenthaltsrechtlicher Hinsicht die Befugnis, für einen Zeitraum von drei Monaten visumfrei in Österreich zu bleiben. Dasselbe gilt für Staatsangehörige von EWR-Staaten (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) sowie der Schweiz.

Möchten diese Staatsangehörigen in Tirol leben und sind hier Arbeitnehmer:innen, sind sie (und bestimmte Familienangehörige) zum Aufenthalt von länger als drei Monaten berechtigt, wenn die damit verknüpften Voraussetzungen erfüllt sind. 

Als Dokumentation dieses Aufenthaltsrechts in Österreich dient die AnmeldebescheinigungDiese ist binnen vier Monaten nach der Einreise nach Österreich zu beantragen.  Für die Anmeldebescheinigung sind diverse Unterlagen vorzubereiten und zum Behördentermin mitzubringen. Für nähere diesbezügliche Informationen siehe zB die Website von Work in Austria (bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie zusätzliche Fragen haben). Nach fünf Jahren Aufenthalt kann bei Erfüllung aller dafür bestehenden Voraussetzungen ein Antrag auf Bescheinigung des Daueraufenthalts gestellt werden.

Ein Aufenthaltsrecht und das Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt genießen bei Vorliegen der Voraussetzungen auch gewisse drittstaatsangehörige Familienangehörige der genannten Arbeitnehmer:innen. Ihnen wird diesfalls von der zuständigen Behörde zur Dokumentation ihres Aufenthaltsrechts eine Aufenthaltskarte ausgestellt, die binnen vier Monaten ab Einreise zu beantragen ist. Nach fünf Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts können sie eine sogenannte Daueraufenthaltskarte beantragen (wenn alle Bedingungen erfüllt sind). Wir empfehlen, die genauen Voraussetzungen sowie die Notwendigkeiten für die Einreise (zB Visum oder visafreie Tage) rechtzeitig individuell zu prüfen. Auch die Niederlassungsbewilligung für einen befristeten Aufenthalt (und ausschließlich selbstständige Tätigkeit) kann in manchen Fällen beispielsweise eine in Betracht zu ziehende Option sein (zB für Lebenspartner:innen).

Tipp: Bei Anmeldebescheinigungen und Aufenthaltskarten sollte man sich frühzeitig erkundigen ob eine Terminvereinbarung mit der zuständigen Behörde erforderlich ist. Da Behördentermine für längere Zeit im Voraus ausgebucht sein können, ist dies wichtig, um die fristgerechte Erledigung sicherzustellen. Eine nicht rechtzeitige Beantragung kann nämlich mit Geldstrafe geahndet werden.

Melderechtlich ist in Österreich zudem zu beachten, dass innerhalb von drei Werktagen nach Bezug einer Unterkunft der Wohnsitz anzumelden ist (bei Unterkunftsnahme in Beherbergungsbetrieben ist die Meldepflicht individuell zu prüfen). Liegt der Wohnsitz in der Stadt Innsbruck, ist die dafür zuständige Meldebehörde das Stadtmagistrat Innsbruck im Innsbrucker Rathaus. Liegt der Wohnsitz außerhalb Innsbrucks, ist, je nach Bezirk, die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde (genannt Bezirkshauptmannschaft) zuständig. Auch hier sollte fristgerecht gehandelt werden, um eine Geldstrafe jedenfalls zu vermeiden.

Bitte beachten Sie, dass diese Darstellung nur eine kurze, allgemeine Zusammenfassung ist und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt (zB gibt es weitere Personengruppen, die zu einem drei Monate überschreitenden Aufenthalt in Österreich berechtigt sind und eine Anmeldebescheinigung beantragen müssen). Die rechtliche Situation ist stets individuell und umfassend zu prüfen. Unter anderem können auch lokale rechtliche Vorschriften relevant sein (wie zB zum Verbot der Nutzung von Wohnsitzen als illegale Freizeitwohnsitze in Tirol). 

Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen weiter und stellen erforderlichenfalls den Kontakt zu anderen Serviceinstitutionen aus unserem Netzwerk her oder helfen Ihnen eine geeignete Rechtsberatung zu finden.