Zuzug aus Drittstaaten
Für Drittstaatsangehörige, die – alleine oder mit Familie – nach Österreich ziehen möchten, um hier zu leben und zu arbeiten, wurden verschiedene Aufenthaltstitel geschaffen.
Plant eine drittstaatsangehörige Person kürzer als sechs Monate in Österreich zu leben, benötigt sie dafür meist ein Visum (verschiedene Visakategorien stehen zur Verfügung). Übersteigt der geplante Aufenthalt jedoch den Zeitraum von sechs Monaten, ist in der Regel ein Aufenthaltstitel vonnöten. Für die Aufnahme einer Arbeitstätigkeit kann, je nach rechtlicher Grundlage des Aufenthalts, wiederum eine gesonderte Berechtigung erforderlich sein.
Drittstaatsangehörige Fachkräfte, die bestimmte Familienangehörige von EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern sind, benötigen keinen formellen Aufenthaltstitel, sondern eine Aufenthaltskarte, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Dies ist jedoch immer individuell zu prüfen.
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