Arbeiten
Je nachdem, aus welchem Land Sie nach Tirol ziehen möchten, um hier zu leben und zu arbeiten, sind unterschiedliche Vorkehrungen zu treffen.
Sind Sie drittstaatsangehörig (also kein/e EU-/EWR-BürgerIn oder SchweizerIn), so benötigen Sie in aller Regel einen Aufenthaltstitel. Jedoch auch, wenn Sie EU-/EWR-BürgerIn oder SchweizerIn sind, gibt es ein paar Vorschriften im Zusammenhang mit Ihrem Aufenthalt, die Sie kennen sollten (vgl. dazu unten "Arbeiten in Tirol").
Möglicherweise stellt sich Ihnen auch die Frage nach der Anerkennung von Hochschulabschlüssen, Zeugnissen oder Ausbildungen, die Sie im Ausland erworben haben (vgl. dazu unten "Anerkennungen").
Oder Ihr/e PartnerIn, der/die sich ebenfalls am Standort Tirol beruflich verankern will, benötigt Informationen oder Unterstützung im Bewerbungsprozess (vgl. dazu unten "Bewerbungen").
Für diese Themen und alle weiteren im Zusammenhang mit Ihrem Umzug nach Tirol sind wir gerne Ihre Anlaufstelle! Kommen Sie auf uns zu, wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen!