Arbeiten
Für die Beschäftigung von Personen, die aus dem Ausland nach Tirol ziehen, ist abhängig davon, ob diese EU-/EWR-BürgerInnen, SchweizerInnen oder Drittstaatsangehörige sind, Unterschiedliches zu beachten.
Möchten Sie eine drittstaatsangehörige Person einstellen, so ist in aller Regel ein Aufenthaltstitel erforderlich. Jedoch auch für EU-/EWR-BürgerInnen und SchweizerInnen gilt es ein paar Vorschriften im Zusammenhang mit dem Aufenthalt zu kennen (vgl. dazu unten "Arbeiten in Tirol").
Für alle ArbeitnehmerInnen kann sich zudem die Frage nach der Anerkennung von Hochschulabschlüssen, Zeugnissen oder Ausbildungen stellen. Und nicht zuletzt kann es für mitreisende PartnerInnen, die sich ebenfalls am Standort Tirol beruflich verankern wollen, entscheidend sein, Unterstützung im Bewerbungsprozess zu bekommen.
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