Arbeiten
Für die Beschäftigung von Personen, die aus dem Ausland nach Tirol ziehen, ist abhängig davon, ob diese EU-/EWR-Bürger:innen, Schweizer:innen oder Drittstaatsangehörige sind, Unterschiedliches zu beachten.
Möchten Sie eine drittstaatsangehörige Person einstellen, so ist allerhand Rechtliches zu klären. Jedoch auch für EU-/EWR-Bürger:innen und Schweizer:innen gilt es Vorschriften im Zusammenhang mit dem Aufenthalt zu beachten (vgl. dazu unten "Arbeiten in Tirol").
Für alle Arbeitnehmer:innen kann sich zudem die Frage nach der Anerkennung von Hochschulabschlüssen, Zeugnissen oder Ausbildungen stellen. Und nicht zuletzt kann es für mitreisende Partner:innen, die sich ebenfalls am Standort Tirol beruflich verankern wollen, entscheidend sein, Unterstützung im Bewerbungsprozess zu bekommen.
Kontaktieren Sie uns - sehr gerne helfen wir Ihnen sowie Ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern persönlich und kostenlos weiter!