Welcome Service Tirol

Der Welcome Service Tirol ist die erste Anlaufstelle für Tiroler Unternehmen und Hochschulen sowie ihre internationalen, hochqualifizierten Arbeitskräfte.

Familienleistungen

In Österreich gibt es diverse finanzielle Leistungen und steuerliche Vorteile, die Familien bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen zustehen. 

Bekannte Beispiele sind das Kinderbetreuungsgeld, die Familienbeihilfe und der Familienbonus Plus

Ob eine Person/Familie in Österreich tatsächlich Anspruch auf eine bestimmte finanzielle Leistung oder steuerliche Vorteile hat, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Ein Anspruch besteht nicht immer. In einigen Fällen (z.B. bei bestimmten grenzüberschreitenden Sachverhalten) kann es auch so sein, dass ein anderer Staat als Österreich für die Gewährung einer bestimmten finanziellen Leistung zuständig ist oder dass sowohl Österreich als auch ein anderer Staat (in unterschiedlichem Maße) dafür verantwortlich sind. Jeder, der nach Tirol zieht, sollte zudem seine Steuersituation so früh wie möglich umfassend klären (vorzugsweise vor dem Umzug), was natürlich auch den eventuellen Anspruch auf steuerliche Vorteile umfasst.

Die österreichischen Steuerberater:innen und Rechtsanwält:innen bieten verbindliche und umfassende Beratung an. Verschiedene Servicestellen stehen für Fragen und erste Beratung kostenlos zur Verfügung. 

Gerne können Sie sich mit Ihren Fragen an uns wenden! Sollten nicht wir bereits über die relevanten Informationen verfügen, freuen wir uns für Sie abzuklären, welche Servicestelle oder welche Dienstleistungsunternehmen Sie beraten können!

Verbot von Gewalt in der Familie

Wichtige Information betreffend den Schutz von Frauen und Kindern in Österreich

In Österreich ist Gewalt in der Familie gesetzlich verboten. Es gibt ein Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie, das alle Menschen und ganz besonders Frauen und Kinder im eigenen Zuhause schützt. Die Erziehung aller Kinder in Österreich hat vollkommen gewaltfrei zu erfolgen. Körperliche Bestrafungen sind ebenso wie jegliche andere Misshandlungen (Zufügung seelischen Leides, sexueller Missbrauch usw.) streng untersagt!

Zuwiderhandlungen werden gerichtlich verfolgt und (unter anderem mit Haft) bestraft. Es gibt auch diverse Institutionen, an die sich Opfer familiärer Gewalt zur vertraulichen Beratung wenden können!

Kontakt

Dr. Julia Küng
Welcome Service Tirol

julia.kueng@standort-tirol.at
m +43 676 843 101 237
t +43 512 576262 237

Kontakt

Mag. Susanne Pedarnig-Abermann
Welcome Service Tirol

susanne.pedarnig@standort-tirol.at
m +43 676 843 101 224
t +43 512 576 262 224