Die medizinische Versorgung in Tirol ist auf einem außergewöhnlich hohen Niveau. Sie finden neben der Universitätsklinik Innsbruck in allen Tiroler Bezirken Bezirkskrankenhäuser sowie ein dichtes Netz an AllgemeinmedizinerInnen und FachärztInnen.

Medizinische Versorgung
Suchen Sie bei Beschwerden zunächst einen Arzt/eine Ärztin für Allgemeinmedizin auf. Diese/r kann Sie ärztlich versorgen und bei Bedarf weiterer Abklärungen oder Behandlungen an den/die entsprechende/n FachärztIn überweisen. Bei spezifischen Beschwerden können Sie jedoch auch direkt eine/n FachärztIn oder die Ambulanz einer Klinik aufsuchen. Informieren Sie sich über die Öffnungszeiten (= Ordinationszeiten) der Praxis bzw. der Ambulanz und fragen Sie nach, ob es eine allgemeine Sprechstunde gibt oder ob Sie einen Termin vereinbaren müssen.
Bei Notfällen verständigen Sie den Rettungsdienst unter der Telefonnummer 144 oder suchen Sie ein Krankenhaus auf. Sehr hilfreich ist auch die rund um die Uhr besetzte Notrufnummer der Vergiftungszentrale des Allgemeinen Krankenhauses in Wien +43 1 406 43 43. Selbstverständlich gilt auch in Österreich der gebührenfreie Euronotruf, der unter der Rufnummer 112 erreichbar ist.

In Österreich gibt es grundsätzlich die freie Arztwahl. Erkundigen Sie sich jedoch, ob der/die von Ihnen gewählte ÄrztIn einen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse (Vertragsarzt/Vertragsärztin) hat oder ob es sich um eine/n Wahlarzt/Wahlärztin handelt, bei welcher/m Sie die Behandlungskosten zunächst selbst bezahlen und im Nachhinein einen Teil der Kosten von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet bekommen. Zudem gilt die Beschränkung, dass Sie innerhalb eines Quartals nur für eine/n Facharzt/Fachärztin Honorare rückerstattet bekommen. Therapien müssen meist vor der Inanspruchnahme von der Krankenkasse bewilligt werden. Sollten Sie öfter WahlärztInnen / WahltherapeutInnen konsultieren bzw. spezielle Behandlungswünsche haben, lohnt sich evtl. der Abschluss einer privaten Kranken-Zusatzversicherung.


ÄrztInnen
Informationen über ÄrztInnen, Praxen und Bereitschaftsdienste  in Tirol finden Sie auf der Website der Ärztekammer Tirol. Hier finden Sie auch mehrsprachige ÄrztInnen unter der Rubrik „Arztsuche - erweiterte Suche - Fremdsprachen“.


Krankenhäuser / Kliniken
Das Landeskrankenhaus Innsbruck ist das Universitätskrankenhaus in der Tiroler Landeshauptstadt und wird von der Tirol Kliniken GmbH geführt. Mit etwa 1.600 Betten ist es eines der größten Krankenhäuser Österreichs. Informationen zu den einzelnen Departments und deren jeweiligen Abteilungen und Fachgebieten finden Sie hier. Informationen zu den Standorten bzw. Privatkliniken der Tirol Kliniken GmbH in Hall in Tirol, Natters und Hochzirl finden Sie hier.

Neben der Tirol Kliniken GmbH mit ihren Standorten in und um Innsbruck steht Ihnen eine Vielzahl von Bezirkskrankenhäusern und bettenführenden Privatkliniken und Therapieeinrichtungen in allen Bezirken Tirols zur Verfügung. Einen Überblick über diese Häuser und deren Kontaktdaten finden Sie hier.


Apotheken
Sowohl in Städten als auch in ländlichen Gebieten ist eine flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln gewährleistet. Apotheken sind überall rund um die Uhr nach einem rotierenden Nacht- und Wochenenddienstsystem erreichbar und Sie werden zu jeder Tages- und Nachtzeit von einer/m fachkundigen Pharmazeuten/in beraten. Die Apothekerkammer bieten Ihnen ein Suchsystem, das die Ihrem Wohnort nächste Apotheke und jene mit Notdienst für Sie findet. 
Viele Apotheken stellen im Bedarfsfall benötigte Medikamente sogar direkt ans Krankenbett zu und bieten zudem verschiedene Gesundheitschecks an, wie etwa die Messung von Blutdruck, Blutzucker, Cholesterin und Gewicht.


Schwangerschaft und Geburt
Bei Fragen rund um die Themen Schwangerschaft und Geburt, vor allem hinsichtlich der verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen des sogenannten "Mutter-Kind-Passes", ihres Anspruchs auf Mutterschutz, Mutterschutz- und Karenzgeld, sowie den damit verbundenen Kündigungsschutz informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch und leiten Sie an die jeweils zuständigen AnsprechpartnerInnen und Auskunftsstellen weiter.