Sozialversicherung in Österreich
Übergeordnete Institution des österreichischen Sozialversicherungssystems ist der Hauptverband der Sozialversicherungsträger (SV). Unter diesem Hauptverband sind fünf Sozialversicherungsträger versammelt: die Allgemeine Unfallversicherung, die Österreichische Gesundheitskasse (früher: Krankenkasse), die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS), die Pensionsversicherungsanstalt (PVA), und die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB).


Krankenversicherung
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) als die größte soziale Krankenversicherung in Österreich, bei der etwa 82 Prozent der Bevölkerung versichert sind, ist 2020 nach einer Fusion der neun ehemaligen Gebietskrankenkassen entstanden. Ihre Leistungen umfassen Gesundheitsleistungen, also ärztliche und therapeutische Versorgung bei niedergelassenen Medizinern und Therapeuten mit Kassenvertrag und im Spital bzw. in ÖGK-Gesundheitszentren, Leistungen bei Krankenständen, zahnmedizinische Leistungen, Medikamente, Heilmittel und Heilbehelfe sowie Leistungen rund um die Geburt eines Kindes.  

Die Krankenversicherung ist in Österreich eine Pflichtversicherung, d.h. Sie sind als Beschäftigte/r mit einem Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze (derzeit €500,91/Monat) automatisch krankenversichert. Für die Anmeldung zur Krankenversicherung ist Ihr/e ArbeitgeberIn verantwortlich, welche Sie vor oder spätestens bei Dienstantritt anmelden muss. Eine Wahlmöglichkeit besteht dabei nicht, Sie sind ja nach Dienstgeber und dessen Standort einem Versicherungsträger zugeordnet. Auch Ihre nahen Angehörigen sind bei Ihnen mitversichert, diese Mitversicherung muss allerdings beantragt werden.

Natürlich haben Sie die Möglichkeit, bei einem der Privatanbieter für Versicherungsleistungen eine private Zusatzversicherung abzuschließen.


Privatversicherung
Zusätzlich zur Pflichtversicherung steht es Ihnen frei, bei einem Versicherungsunternehmen Ihrer Wahl verschiedene private Zusatzversicherungen abzuschließen. Neben der Sonderklasse-Versicherung, die im Falle eines Krankenhausaufenthaltes freie Spitals- und Arztwahl sowie mehr Komfort garantiert, wie beispielsweise ein Zweibett-Zimmer mit Dusche, WC, TV und Telefon, bieten viele Versicherer inzwischen auch Policen an, die Zusatzkosten bei Zahnarztbesuchen oder Kosten für Kuren und alternative Heilmethoden übernehmen.


e-card
Um sich bei ÄrztInnen und Kliniken auszuweisen, erhält man von der zuständigen Krankenkasse eine sogenannte e-card im Scheckkartenformat, die in der Praxis bzw. Ambulanz vorzulegen ist. (Ohne Vorlage der e-card kann der Arzt/die Ärztin das Honorar für die Behandlung an Sie weiterverrechnen!)